© Deutscher Tennis Bund
Mitglied werden
Tennisspieler und die, die es noch werden wollen, nehmen wir gerne jederzeit als Mitglied in unseren Verein auf.
Aufnahmeantrag, Satzung, Spielordnung und Ehrenordnung stehen hier als Download im PDF-Format zur Verfügung :
Jahresbeiträge in der Übersicht: | |
· Erwachsene · Lebenspartner · Jugendliche ab 14 Jahre · Ab 2. Jugendlicher · Kinder bis 13 Jahre · Ab 2. Kind · Familienbeitrag* · Azubi, Schüler, Studenten** · Passives Mitglied | 95 EUR 75 EUR 50 EUR 30 EUR 30 EUR 20 EUR 200 EUR 50 EUR 50% |
*(inkl. Jugendliche bis 18 Jahre)
**(über 18 Jahre auf Antrag nach Vorlage entsprechender Nachweise (z.B. Schul- oder Studien-bescheinigung)
Satzungsgemäß sind Mitglieder ab 16 Jahren – erstmals in dem Jahr, in dem das Mitglied 17 Jahre alt wird – verpflichtet, jährlich 6 Arbeitsstunden für den Verein zu leisten.
Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit 11,- EUR/Std. berechnet.
Als selbständiger Verein finanziert sich die TGH über die Mitgliedsbeiträge.